Kirchgeld 2025

Liebe Gemeindeglieder,
 

wir leben in bewegten Zeiten. Vieles verunsichert uns – Nachrichten von Krieg und Ge-walt, Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Fragen nach der Zukunft unserer Kinder und unserer Umwelt. Umso wichtiger sind Orte, an denen Menschen Halt finden, Gemeinschaft erleben und neue Zuversicht schöpfen können.Unsere Kirchengemeinden sind solche Orte.Im Gottesdienst hören wir Worte, die tragen. In der Seelsorge finden Menschen ein offenes Ohr. Kinder erleben im Kindergarten Geborgenheit, Jugendliche wachsen in der Konfirmandenzeit über sich hinaus, ältere Menschen erfahren im Seniorenkreis Gemeinschaft. Musik, Begegnung, Gespräche und gemeinsames Engagement verbinden uns über Generationen hinweg.
All das geschieht nicht von selbst. Es braucht Menschen, die sich einsetzen – und es braucht finanzielle Mittel, damit unsere Arbeit vor Ort möglich bleibt. Das Kirchgeld kommt unmittelbar auch Ihrer Gemeinde zugute. Damit finanzieren wir Angebote für Kinder und Jugendliche, unterstützen diakonische Projekte, erhalten unsere Gebäude und schaffen Räume, in denen Glauben und Gemeinschaft lebendig bleiben.Darum bitten wir Sie herzlich um Ihr Kirchgeld. Mit Ihrer Unterstützung – ob groß oder klein – helfen Sie mit, dass unsere Gemeinden Orte der Hoffnung, des Trostes und der Begegnung bleiben.
Vielleicht nehmen Sie nicht regelmäßig an unseren Veranstaltungen teil. Und doch ge-hören Sie dazu. Ihre Verbundenheit trägt unsere Gemeinschaft und macht unsere Arbeit erst möglich.
Für Ihre Gabe danken wir Ihnen von Herzen.

 Ihr Dekan Jörg Sichelstiel

Kichgeld 2026
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Haben Sie Lust auf einen Weitblick?
Erst sprechen wir über Evangelisch in Fürth 2035 (Wer und wie wollen wir sein?), dann steigen wir auf den Kirchturm.
Datum: Freitag, 24. April 2025
Ort: St. Michael, Kirchenplatz 4
Zeit: 16 Uhr Gesprächab 16.45 Uhr Turmführung(en)Herzliche Einladung!
Ich freue mich auf Sie!

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Danke
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Wir freuen uns über Unterstützung – wie es Ihnen möglich ist - durch Ihren Beitrag zum Kirchgeld.

25% sind dafür bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine Jugendleiterin oder einen Jugendleiter gibt.
Die Anstellung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern wird gefördert. Und vieles mehr!

Herzlichen Dank für Ihre Überweisung.

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Aktueller Kirchgeldstand:

000.000,00 €

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Das Kirchgeld
Aus unserer Gemeinde – für unsere Gemeinde

Die Kirchensteuer ist in Bayern – im Unterschied zu anderen Bundesländern – 1 % niedriger. Daneben wird zusätzlich das allgemeine Kirchgeld neben der Kirchensteuer (Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer) erhoben. Das Kirchgeld kommt direkt den Projekten der Gesamtkirchengemeinde Fürth zugute. Ihr Kirchgeld gehört – neben Zuweisungen aus der Kirchensteuer und Spenden – zu den wichtigen Einnahmequellen unserer Kirchengemeinden.

Klar geregelt und von der Steuer absetzbar

Das Kirchgeld ist vollständig als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzbar. Dem Finanzamt reicht bis zum maximalen Kirchgeldsatz als Nachweis der Überweisungsbeleg. Für einen Betrag über 120 € senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zu.

Kirchgeldpflichtig sind evangelisch-lutherische Gemeindeglieder, die am 1. Januar dieses Jahres die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen (vgl. § 6 Abs. 3 des Kirchensteuererhebungsgesetzes):

Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres,

  • eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind. Sie übersteigen das sog. Existenzminimum von z. Zt. 13.348,00 € jährlich,
  • erster Wohnsitz im Bereich Ihrer Kirchengemeinde.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Ermittlung Ihres Jahreseinkommens auch solche Einnahmen, die aufgrund besonderer Vorschriften des Einkommensteuerrechts steuerfrei sind: Unterhaltsleistungen, Versorgungsbezüge, Renten und andere wiederkehrende Bezüge (z.B. BAföG, Stipendien). Sie sind in voller Höhe als Einnahmen anzusetzen, auch wenn sie nicht oder nur zum Teil lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind.

Nicht verpflichtet zur Kirchgeldzahlung sind

  • Alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren,
  • Gemeindeglieder über 18 Jahre, wenn ihre jährlichen Einkünfte (s.o.) das Existenzminimum nach § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 EStG nicht übersteigen.

Mehr Informationen zum Kirchgeld erhalten Sie unter:
www.kirche-und-geld.de/kirchgeld.php

Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheides auf folgendes Konto:

IBAN: DE02 7625 0000 0009 9856 72
Bank: Sparkasse Fürth

Bitte geben Sie unbedingt Ihre Kirchgeldnummer an (siehe Überweisungsträger) und verwenden Sie pro Überweisungsträger nur eine Kirchgeldnummer.

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Dekan Sichelstiel
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Evangelisch-Lutherische
Gesamtkirchengemeinde Fürth

Alexanderstr. 28
90762 Fürth

Telefon: 0911  74 05 40
E-Mail: KGA.Fuerth@elkb.de
Internet: www.fuerth-evangelisch.de