Kirchgeld 2023

Chor
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Liebe Gemeindemitglieder,

Klara rennt die Treppe hoch. Sie strahlt. Gleich beginnt der Kinderchor. Die anderen Kinder sind schon da. Alle freuen sich. Sie haben Lust auf Singen und auf die gemeinsame Stunde. Freundschaften entstehen. Es hat mich fasziniert, mit welcher Begeisterung die sechs- und siebenjährigen Kinder dabei sind.In unseren Kirchengemeinden arbeiten 32 nebenamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker: Sie spielen die Orgel, leiten Posaunen- und Gospelchöre, dirigieren Voka-lensembles und begeistern kleinere und größere Kinder für die Musik.Musik geht ins Ohr und ins Herz. Sie verbindet Jung und Alt. Melodien und Texte bleiben oft ein Leben lang in Erinnerung. Sie trösten und stärken, sie machen froh und zuversichtlich. Und was in den Proben geübt wird, strahlt aus. Wer es hört, wird davon angesteckt.Mit dem Kirchgeld unterstützen wir die Anstellung der Kirchenmusiker- innen und Kirchenmusiker. Ein Fünftel der Personalkosten trägt die Gesamtkirchengemeinde. Für Ihren Beitrag sage ich Ihnen jetzt schon ganz herzlichen Dank.

Mit herzlichen Grüßen

Jörg Sichelstiel, Dekan

 

Aktueller Kirchgeldstand: 162.085,00 €
Kinderchor
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Wir freuen uns über Unterstützung – wie es Ihnen möglich ist - durch Ihren Beitrag zum Kirchgeld.

25% sind dafür bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine Jugendleiterin oder einen Jugendleiter gibt. Die Anstellung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern wird gefördert. Und vieles mehr!

Herzlichen Dank für Ihre Überweisung.

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Das Kirchgeld
Aus unserer Gemeinde – für unsere Gemeinde

Die Kirchensteuer ist in Bayern – im Unterschied zu anderen Bundesländern – 1 % niedriger. Daneben wird zusätzlich das allgemeine Kirchgeld neben der Kirchensteuer (Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer) erhoben. Das Kirchgeld kommt direkt den Projekten der Gesamtkirchengemeinde Fürth zugute. Ihr Kirchgeld gehört – neben Zuweisungen aus der Kirchensteuer und Spenden – zu den wichtigen Einnahmequellen unserer Kirchengemeinden.

Klar geregelt und von der Steuer absetzbar

Das Kirchgeld ist vollständig als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzbar. Dem Finanzamt reicht bis zum maximalen Kirchgeldsatz als Nachweis der Überweisungsbeleg. Für einen Betrag über 100 € senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zu.

Kirchgeldpflichtig sind evangelisch-lutherische Gemeindeglieder, die am 1. Januar dieses Jahres die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen (vgl. § 6 Abs. 3 des Kirchensteuererhebungsgesetzes):

Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres,

  • eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind. Sie übersteigen das sog. Existenzminimum von z. Zt. 10.908,00 € jährlich,
  • erster Wohnsitz im Bereich Ihrer Kirchengemeinde.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Ermittlung Ihres Jahreseinkommens auch solche Einnahmen, die aufgrund besonderer Vorschriften des Einkommensteuerrechts steuerfrei sind: Unterhaltsleistungen, Versorgungsbezüge, Renten und andere wiederkehrende Bezüge (z.B. BAföG, Stipendien). Sie sind in voller Höhe als Einnahmen anzusetzen, auch wenn sie nicht oder nur zum Teil lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind.

Nicht verpflichtet zur Kirchgeldzahlung sind

  • Alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren,
  • Gemeindeglieder über 18 Jahre, wenn ihre jährlichen Einkünfte (s.o.) das Existenzminimum nach § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 EStG nicht übersteigen.

Mehr Informationen zum Kirchgeld erhalten Sie unter:
www.kirche-und-geld.de/kirchgeld.php

Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheides auf folgendes Konto:

IBAN: DE02 7625 0000 0009 9856 72
Bank: Sparkasse Fürth

Bitte geben Sie unbedingt Ihre Kirchgeldnummer an (siehe Überweisungsträger) und verwenden Sie pro Überweisungsträger nur eine Kirchgeldnummer.

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Dekan Sichelstiel
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Evangelisch-Lutherische
Gesamtkirchengemeinde Fürth

Alexanderstr. 28
90762 Fürth

Telefon: 0911  74 05 40
E-Mail: KGA.Fuerth@elkb.de
Internet: www.fuerth-evangelisch.de