Kirchgeld 2024

Fränkische Kantorei
Bildrechte Bildrechte: Thomas Scherer
Fränkische Kantorei
Bildrechte Bildrechte: Thomas Scherer

Liebe Gemeindemitglieder,

in den Morgenstunden singen die Vögel mit einer Pracht und Wucht, dass ich immer wieder von neuem staune. Mit Lust und Leichtigkeit lassen sie ihre Töne erklingen. Zur Schöpfung gehört die Musik. Musik spricht aus dem Herzen und berührt mich tief in der Seele. Sie tröstet und stärkt, sie erheitert und erleichtert.

In unseren Gemeinden gibt es Chöre für Erwachsene und für Kinder, es gibt Posaunen und Orgel, es gibt Gospel und alte und neue Musik. Mit dem Kirchgeld finanzieren wir auch die Anstellung von Chorleitungen mit. Kleinere und größere Konzerte können aufgeführt und sonntags die Orgel gespielt werden.

Vieles ist unsicher geworden und die Sorgen um die Zukunft können Angst machen. Umso mehr brauchen wir die Musik in ihrer Vielfalt. Ich freue mich über jede und jeden, der oder die sich einbringt, als Mitglied im Chor oder auch in einer Band – und über alle, die sich von der Musik bewegen lassen.

Herzlich bitte ich Sie dafür um Ihre Unterstützung.
Bitte helfen Sie mit Ihrem Kirchgeld.

 

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Jörg Sichelstiel, Dekan

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Herzlich lade ich Sie zum

Matineekonzert am Sonntag, den 28. April um 11.30 Uhr

nach St. Paul in der Fürther Südstadt (Amalienstr. 64) ein.

Die freundlichen und fließenden Klänge einer Messe von Claudio Monteverdi treffen auf jubelnde Motetten des 20. Jahrhunderts.
Ingeborg Schilffarth wird uns mit der Fränkischen Kantorei einen beschwingten Sonntagvormittag schenken. Wer möchte, kann schon den Gottesdienst um 10 Uhr besuchen.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Herzlichen Dank
Bildrechte canva.com

Wir freuen uns über Unterstützung – wie es Ihnen möglich ist - durch Ihren Beitrag zum Kirchgeld.

25% sind dafür bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine Jugendleiterin oder einen Jugendleiter gibt.
Die Anstellung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern wird gefördert. Und vieles mehr!

Herzlichen Dank für Ihre Überweisung.

----------------------------------
Aktueller Kirchgeldstand:

000.000,00 €

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Kirchgeld
Aus unserer Gemeinde – für unsere Gemeinde

Die Kirchensteuer ist in Bayern – im Unterschied zu anderen Bundesländern – 1 % niedriger. Daneben wird zusätzlich das allgemeine Kirchgeld neben der Kirchensteuer (Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer) erhoben. Das Kirchgeld kommt direkt den Projekten der Gesamtkirchengemeinde Fürth zugute. Ihr Kirchgeld gehört – neben Zuweisungen aus der Kirchensteuer und Spenden – zu den wichtigen Einnahmequellen unserer Kirchengemeinden.

Klar geregelt und von der Steuer absetzbar

Das Kirchgeld ist vollständig als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzbar. Dem Finanzamt reicht bis zum maximalen Kirchgeldsatz als Nachweis der Überweisungsbeleg. Für einen Betrag über 120 € senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zu.

Kirchgeldpflichtig sind evangelisch-lutherische Gemeindeglieder, die am 1. Januar dieses Jahres die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen (vgl. § 6 Abs. 3 des Kirchensteuererhebungsgesetzes):

Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres,

  • eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind. Sie übersteigen das sog. Existenzminimum von z. Zt. 11.604,00 € jährlich,
  • erster Wohnsitz im Bereich Ihrer Kirchengemeinde.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Ermittlung Ihres Jahreseinkommens auch solche Einnahmen, die aufgrund besonderer Vorschriften des Einkommensteuerrechts steuerfrei sind: Unterhaltsleistungen, Versorgungsbezüge, Renten und andere wiederkehrende Bezüge (z.B. BAföG, Stipendien). Sie sind in voller Höhe als Einnahmen anzusetzen, auch wenn sie nicht oder nur zum Teil lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind.

Nicht verpflichtet zur Kirchgeldzahlung sind

  • Alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren,
  • Gemeindeglieder über 18 Jahre, wenn ihre jährlichen Einkünfte (s.o.) das Existenzminimum nach § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 EStG nicht übersteigen.

Mehr Informationen zum Kirchgeld erhalten Sie unter:
www.kirche-und-geld.de/kirchgeld.php

Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheides auf folgendes Konto:

IBAN: DE02 7625 0000 0009 9856 72
Bank: Sparkasse Fürth

Bitte geben Sie unbedingt Ihre Kirchgeldnummer an (siehe Überweisungsträger) und verwenden Sie pro Überweisungsträger nur eine Kirchgeldnummer.

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Dekan Sichelstiel
Bildrechte Harry Bellach

Evangelisch-Lutherische
Gesamtkirchengemeinde Fürth

Alexanderstr. 28
90762 Fürth

Telefon: 0911  74 05 40
E-Mail: KGA.Fuerth@elkb.de
Internet: www.fuerth-evangelisch.de