Wir freuen uns über Unterstützung – wie es Ihnen möglich ist - durch Ihren Beitrag zum Kirchgeld.
25% sind dafür bestimmt, dass in jeder Gemeinde eine Jugendleiterin oder einen Jugendleiter gibt.
Die Anstellung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern wird gefördert. Und vieles mehr!
Herzlichen Dank für Ihre Überweisung.
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Aktueller Kirchgeldstand:
2.335,00 €
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Das Kirchgeld
Aus unserer Gemeinde – für unsere Gemeinde
Die Kirchensteuer ist in Bayern – im Unterschied zu anderen Bundesländern – 1 % niedriger. Daneben wird zusätzlich das allgemeine Kirchgeld neben der Kirchensteuer (Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommensteuer, Kirchengrundsteuer) erhoben. Das Kirchgeld kommt direkt den Projekten der Gesamtkirchengemeinde Fürth zugute. Ihr Kirchgeld gehört – neben Zuweisungen aus der Kirchensteuer und Spenden – zu den wichtigen Einnahmequellen unserer Kirchengemeinden.
Klar geregelt und von der Steuer absetzbar
Das Kirchgeld ist vollständig als Sonderausgabe von der Einkommensteuer absetzbar. Dem Finanzamt reicht bis zum maximalen Kirchgeldsatz als Nachweis der Überweisungsbeleg. Für einen Betrag über 120 € senden wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zu.
Kirchgeldpflichtig sind evangelisch-lutherische Gemeindeglieder, die am 1. Januar dieses Jahres die folgenden drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen (vgl. § 6 Abs. 3 des Kirchensteuererhebungsgesetzes):
Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem 1. Januar des laufenden Jahres,
- eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind. Sie übersteigen das sog. Existenzminimum von z. Zt. 13.348,00 € jährlich,
- erster Wohnsitz im Bereich Ihrer Kirchengemeinde.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Ermittlung Ihres Jahreseinkommens auch solche Einnahmen, die aufgrund besonderer Vorschriften des Einkommensteuerrechts steuerfrei sind: Unterhaltsleistungen, Versorgungsbezüge, Renten und andere wiederkehrende Bezüge (z.B. BAföG, Stipendien). Sie sind in voller Höhe als Einnahmen anzusetzen, auch wenn sie nicht oder nur zum Teil lohn- oder einkommensteuerpflichtig sind.
Nicht verpflichtet zur Kirchgeldzahlung sind
- Alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren,
- Gemeindeglieder über 18 Jahre, wenn ihre jährlichen Einkünfte (s.o.) das Existenzminimum nach § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 EStG nicht übersteigen.
Mehr Informationen zum Kirchgeld erhalten Sie unter:
www.kirche-und-geld.de/kirchgeld.php
Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheides auf folgendes Konto:
IBAN: DE02 7625 0000 0009 9856 72
Bank: Sparkasse Fürth
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Kirchgeldnummer an (siehe Überweisungsträger) und verwenden Sie pro Überweisungsträger nur eine Kirchgeldnummer.